Kfz-Versicherung
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Kfz-Versicherung - Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
Die Haftpflicht Versicherung
Wegen der hohen Schäden, die beim Führen von Kfz auftreten können, schreibt der Gesetzgeber eine
Haftpflichtversicherung für Halter von Kfz und Anhängern vor.
Wer ohne Haftpflicht mit dem Auto fährt, macht sich strafbar. Als Nachweis für die Kfz-Haftpflicht
(Kfz-Versicherung) gilt im Inland die einfache Versicherungskarte (eVB, elektronische Versicherungsbestätigung). Sie wird
bereits bei der Anmeldung des Fahrzeugs benötigt. Denn ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden aus Unfällen, die der Fahrer verschuldet
hat und dabei anderen Personen Schaden zugefügt wurde. In diesen Fällen spricht mancvon Verschuldenshaftung. Viele
Unfälle im Straßenverkehr sind nicht auf das Verschulden des Fahrers zurückzuführen, z.B. wenn
sicheine Radkappe löst und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf
Entschädigung. In diesen Fällen Fällen spricht man von Gefährdungshaftung.
Der Geschädigte soll dabei finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall gar nicht passiert wäre.
Die Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung, der Kfz-Versicherung, ist das Auto versichert gegen:- Diebstahl, Raub, Entwendung dur eine unbefugte Person
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Zusammenstoß/ Unfall mit Haarwild (Teilweise mit Tieren aller Art)
- Glasbruch
- Kabelschäden nach Kurzschluss
- zum Teil Marderbiss und Folgeschäden von Marderschäden
In den genannten Schadenfällen ersetzt die Teilkasko die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung, der Kfz-Versicherung, schützt neben der Teilkaskoversicherung zusätzlich gegen
sämtliche Unfälle, gleichgültig, ob fremd- oder selbst verschuldet, egal, ob ob Dritte beteiligt sind
oder nicht
mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Fremde (Vandalismus)
Die Insassenunfallversicherung
Sie tritt ein, wenn Mitfahrer in einem Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen, verletzt oder getötet werden – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Versichert sich Fahrer und alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs, zum Beispiel auch Tramper oder Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft (Ausnahme: Berufsfahrer).
Die Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung hilft in Rechtsfragen, zum Beispiel bei der Vermittlung eines Anwalts, und übernimmt die Kosten für den juristischen Beistand und Gerichtskosten.
Schadenersatz, Regress
Wenn der Versicherte das Risiko einen Schaden zu verusachen weillkürlich erhöht, weil er zum Beispiel
unter Einfluss von Alkohol fährt oder Fahrerflucht begeht, kann die Hatpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regeress fordern.
Einschränkungen beim Versicherungsschutz kann es unter Umständen auch in folgenden Fällen geben:
- Fahren unter Einfluss von Drogen
- Fahren eines Fahrzeugs, für das man keine Fahrerlaubnis besitzt
- Bewusstes Fahren mit einem dauerhaft, verkehrsunsichereren Fahrzeug
- Unberechtiger Bebrauch eines Fahrzeugs (z.B. Entwendugn)
- Versicherungsbetrug
Versicherung im Ausland
Die Grüne Karte, bestandteil der Kfz-Versicherung, ist der Versicherungsnachweis für internationalen Kraftverkehr. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung und ist kostenlos beim Kfz-Versicherer erhältlich. Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch erheblich leichter. Kurz: Am besten liegt die Grüne Karte immer griffbereit im Handschuhfach des Autos. Was man auch wissen sollte: Bei Unfällen im Ausland gilt grundsätzlich das nationale Recht des Landes, in dem der Unfall passiert. Oft ist die gesettzliche Mindestdeckung in der Haftpflicht der Kfz-Versicherung in vielen Ländern weitaus geringer als in Deutschland. Die Folge: Die Entschädigungen fallen erheblich niedriger aus. Daher sollte man sich vor der Fahrt ins Ausland informieren, wie man sich bei einem Schadensfall verhalten muss.

